Gestaltung des optimalen Krankenversicherungsschutzes auch für Ihr Kind

vom 04.07.2020

Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse bieten wir ideale Ergänzungsmöglichkeiten oder den Wechsel in unsere leistungsstarke Krankheitskostenvollversicherung:

VitaProtect

Highlights unserer Krankheitskostenvollversicherung für Ihr Kind:

  • Grundtarif AMV-0 ohne Selbstbeteiligung für nur 140,40 Euro monatlich. 

  • Beitragsrückgewähr des Grundtarifs in Höhe von bis zu 5 Monatsbeiträgen pro Kalenderjahr.

  • "Rundum-Schutz" für nur 199,99 Euro monatlich.*

*(Für Kinder bis 15 Jahre, Tarife: AM-V, ST-V3/V2, VT-G, ZE-V)

Die Krankheitskostenvollversicherung für Kinder bietet sich insbesondere an, wenn eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenkasse nicht (mehr) gegeben ist. Dies ist z. B. der Fall wenn Ihr mit dem Kind verwandter Ehe- oder Lebenspartner privat versichert ist, sein Gehalt monatlich 5.362,50 Euro (gilt für 2022) übersteigt oder falls seine private Versicherung bereits Ende 2002 bestand und sein Gehalt 4.837,50 EUR (gilt für 2022) übersteigt und er ein höheres Einkommen als Sie erzielt. 

Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte

First-Class-Patient bei stationärer Unterbringung im Krankenhaus, ab 4,21 Euro Monatsbeitrag

Weitere Ergänzungsabsicherungen, insbesondere für den ambulanten Bereich

Als Mitglied unseres Kooperationspartners Bahn-BKK profitieren Sie u. a. von diesen Vorteilen:

  • Geringer Zusatzbeitrag im Vergleich zu vielen anderen gesetzlichen Krankenkassen

  • Bonus von bis zu 240 Euro pro Jahr, den Basis-Bonus von 30 Euro erhalten Sie, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und eine "Aktivität" (z. B. Zahnreinigung, Vorsorgeuntersuchung, Mitglied in einem Sportverein) während Ihrer Versichertenzeit in einem Jahr absolviert haben und bis spätestens zum Ende des Folgejahres nachweisen.

  • Erhebliche Beitragsvorteile, u. a. für die DEVK KfZ- und Sachversicherungen sowie Vorteile bei den Krankenzusatzversicherungen

  • Bis zu 200 Euro pro Jahr für Osteopathiebehandlungen und bis zu 150 Euro für naturheilkundliche Medikamente

  • Erstattung Ihrer Kosten für Auslandsreiseschutzimpfungen und für in der Bahn-BKK familienversicherte Kinder ein erweitertes Angebot an Vorsorgeuntersuchungen sowie eine Rooming-in Leistung bis zu 45 Euro pro Tag für Kinder von 0 bis 8 Jahre

  • Für Gesundheitskurse (maximal 2) einen Zuschuss von jeweils bis zu 150 Euro pro Jahr

Übrigens bieten wir Geflüchteten aus der Ukraine einfachen und unbürokratischen Zugang zur Krankenkasse mittels Zusendung Ihrer Daten: Name, Geburtsdatum, Geburtsort sowie Anschrift in Deutschland.

Exkurs: Hinweis für Landesbeamte sowie Beamtenanwärter in Hessen

Der Beihilfeanspruch für Ihr Kind ist nicht vollständig vorhanden, wenn eine beitragsfreie Mitversicherung für Ihr Kind in der gesetzlichen Krankenkasse gegeben ist. Insoweit ist hier von Quotentarifen im Bereich der privaten Krankheitskostenvollversicherung Abstand zu nehmen. Insoweit Ihr Kind hier in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, empfiehlt sich u. a. auch der Abschluss unserer vorgenannten Krankenhauszusatzversicherung. Unabhängig davon wo Ihr Kind versichert ist, erhöht sich in der Regel Ihr persönlicher Beihilfeanspruch als Beamtin/Beamter. Deshalb können Sie Ihren Versicherungsschutz bei der privaten Krankenversicherung in Abstimmung mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle entsprechend anpassen und haben dadurch Monat für Monat eine erhebliche Beitragsersparnis. Mit einem Teil dieser Ersparnis lässt sich die Zusatzabsicherung für Ihr Kind ideal finanzieren.

Für Studenten/Peronen, die eine Beamtenlaufbahn anstreben (u. a. Rechtsreferendare, Lehramtsanwärter und Finanzanwärter) empfiehlt sich der Abschluss einer sogenannten Anwartschaftsversicherung, dieser garantiert unter bestimmten Voraussetzungen den Einstieg in die Beihilfeversicherung. Bei einer Verbeamtung auf Probe in sämtlichen Bereichen sowie für Beamte auf Widerruf im Bereich des Polizeidienstes gelten spezielle Sonderregelungen.

Vorsorgeuntersuchungen beeinträchtigen bei unserem Beihilfeversicherungsangebot übrigens nicht die bedingungsgemäße Beitragsrückgewähr.

Für alle weiteren Fragen sowie die im Laufe des Vorbereitungsdienstes abzugebende Erklärung nach § 6a HBeihVO und die vergünstigten Tarife für Gewerkschaftsmitglieder, z. B. Gewerkschaft der Polizei (GdP), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) u. a. stehen Ihnen folgende Personen gerne mit Auskunft und Rat zur Verfügung. Selbstverständlich informieren wir Sie auch als Lehrer oder Polizist über unsere spezielles Angebot zur Dienstunfähigkeisversicherung.

Ansprechpartner zum Thema:

Soraya Calleja, Finanzfachwirtin (FH), E-Mail: soraya.calleja@vtp.devk.de

Thorsten Adam, zertifizierter Experte für den öffentlichen Dienst (DBV), thorsten.adam@vtp.devk.de