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Elektrokleinstfahrzeuge: Wissenswertes über E-Scooter und Co.

Seit dem Sommer 2019 flitzen durch Deutschlands Städte jede Menge E-Scooter. Wie Sie mit den elektrischen Tretrollern sicher unterwegs sind und was Sie beachten müssen, lesen Sie hier.

E-Scooter, Hoverboard & Co. im Vergleich

Ab sofort darf das zweite Elektrokleinstfahrzeug offiziell auf Radwegen in Deutschland unterwegs sein. Neben dem Segway flitzen auch E-Scooter durch die Städte. Zusätzlich zu Segways und E-Scootern gibt es noch weitere Elektrokleinstfahrzeuge. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei den verschiedenen Fahrzeugtypen achten müssen.

Ein Segway ist ein Elektrokleinstfahrzeug, das Sie durch Gewichtsverlagerung steuern. Bei dem zweirädrigen Fahrzeug stehen Sie auf einer Plattform zwischen den zwei Rädern. Um die Balance zu halten, ist eine Lenkstange zum Festhalten angebracht.

Regelung: Für die Fahrt mit dem Segway ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Versicherungsplakette müssen Sie am Elektrokleinstfahrzeug anbringen.

E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, die auch als Elektro-Tretroller oder Elektroscooter bezeichnet werden. Sie sind klein, wendig und durch den Klappmechanismus leicht zu transportieren. Sie eignen sich besonders gut für kurze Strecken.

Hinweis: Seit dem Sommer 2019 dürfen Sie mit zugelassenen Elektro-Tretrollern auf Deutschlands Radwegen unterwegs sein. Auch für E-Scooter ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Hoverboard ist ein Segway im Mini-Format. Es besitzt jedoch keine Lenkstange. Auch das Hoverboard steuern Sie durch Gewichtsverlagerung.

Hinweis: Zurzeit ist das Fahren im Straßenverkehr mit einem Hoverboard nicht erlaubt. Es darf ausschließlich auf privaten Grundstücken gefahren werden. Für Fahrten auf Privatgelände können Sie Ihr Hoverboard über den Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung der DEVK absichern.

E-Skateboards sind Skateboards mit elektrischem Motor. Sie werden per Fernbedienung oder App gesteuert.

Hinweis: Aufgrund des Motors ist das Fahren im Straßenverkehr mit einem E-Skateboard derzeit nicht erlaubt. Es darf ausschließlich auf privaten Grundstücken gefahren werden. Für Fahrten auf Privatgelände können Sie Ihr E-Skateboard über den Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung der DEVK absichern.

Ein One Wheel ist ein elektrisches Einrad ohne Lenkstange. Es wird auch als Monowheel oder Airwheel bezeichnet. Die Steuerung des Elektrokleinstfahrzeugs geschieht ausschließlich durch Gewichtsverlagerung.

Hinweis: Aufgrund des Motors ist das Fahren im Straßenverkehr mit einem One Wheel derzeit nicht erlaubt. Es darf ausschließlich auf privaten Grundstücken gefahren werden. Für Fahrten auf Privatgelände können Sie Ihr One Wheel über den Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung der DEVK absichern.

Elektrokleinstfahrzeuge: Regeln im Straßenverkehr

Seit Sommer 2019 sind neben Segways auch E-Scooter in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Sie dürfen mit den Elektrokleinstfahrzeugen allerdings nur auf Radwegen fahren. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf die Straße ausweichen. Es sind nur Segways und E-Scooter mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erlaubt. Für die Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ein Führerschein ist für beide Fahrzeuge nicht nötig. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Hinweis Versicherungspflicht: E-Scooter und Segways sind versicherungspflichtig. Es muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Nachweis wird auf beiden Fahrzeugen als selbstklebende Versicherungsplakette befestigt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine gültige Betriebserlaubnis (allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis). Zudem müssen die Fahrzeug-Identifikationsnummer und die Bezeichnung "Elektrokleinstfahrzeug" am Fahrzeug angebracht sein. Die DEVK bietet eine E-Scooter Versicherung an. Die Plakette erhalten Sie bei Ihrem DEVK-Berater.

Für alle anderen Elektrokleinstfahrzeuge wie Hoverboard, E-Skateboard und One Wheel gilt: Keine Zulassung im Straßenverkehr.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu den Regelungen lesen Sie in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (www.gesetze-im-internet.de) der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die wichtigsten Inhalte auf seiner Internetseite zusammengefasst.

Checkliste: Was Sie beim E-Scooter Kauf beachten sollten

Wenn Sie Interesse an einem eigenen E-Scooter haben, müssen Sie sich vor dem Kauf versichern, dass dieser auch in Deutschland gefahren werden darf. Zurzeit gibt es eine Vielzahl an Angeboten. Achten Sie beim Kauf darauf, dass Sie sich einen E-Scooter mit Straßenzulassung für Deutschland anschaffen. Dazu muss er die folgenden Merkmale aufweisen:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: zwischen 6 km/h und 20 km/h
  • Lenk- und Haltestange
  • Leistungsbegrenzung: 500 Watt (1.400 Watt bei Segways)
  • maximale Fahrzeugmasse: 55 kg (ohne Fahrer)
  • Größe: maximal 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang
  • Bremsen: zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Beleuchtung: Seitenreflektoren, Scheinwerfer, Schlussleuchte und Rückstrahler
  • Klingel

E-Scooter: Nicht für alle Witterungsbedingungen geeignet

Ob Sommer- oder Herbstregen, Laubblätter, Matsch, Schnee oder Eis: Bei schlechten Witterungsbedingungen verändert sich nicht nur für Autofahrer das Fahrverhalten. Wer dann mit einem Elektro-Tretroller unterwegs ist, sollte äußerst vorsichtig sein. Durch längere Bremswege, Aquaplaning oder schlechte Sichtverhältnisse steigt bei solchen Bedingungen das Gefahrenpotential.

Unser Tipp: Lassen Sie bei schwierigen Wetterbedingungen den Elektroscooter stehen und steigen Sie auf andere Verkehrsmittel um.